Viele Menschen mit Kinderwunsch kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie über alternative Wege zur Familiengründung nachdenken. Früher oder später kann dabei auch das Thema Adoption in den Fokus rücken. In Deutschland wurden im Jahr 2023 rund 3.600 Kinder adoptiert – in den Jahren zuvor lag die Zahl bei bis zu 4.000.
In diesem Artikel geben wir dir einen klaren Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und den Ablauf einer Adoption in Deutschland. Außerdem beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema.
- Welche Adoptionsformen gibt es überhaupt?
- Wer darf adoptieren – und unter welchen Bedingungen?
- Adoption als Einzelperson – geht das?
- Gleichgeschlechtliche Paare und Adoption – was ist möglich?
- Was gilt für trans und nicht-binäre Personen bei der Adoption?
- Wie kommt ein Kind zur neuen Familie?
- Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
- Mit welchen Kosten solltest du bei einer Adoption rechnen?
- Welche Unterstützung gibt es für mich nach der Adoption?
- Wo bekomme ich verlässliche Informationen und Beratung?
Welche Adoptionsformen gibt es überhaupt?
Wenn du darüber nachdenkst, ein Kind zu adoptieren, wirst du schnell merken: Es gibt verschiedene Wege, Eltern zu werden. Hier geben wir dir einen ersten Überblick über die wesentlichsten Adoptionsformen in Deutschland.
Inlandsadoption
Dabei wird ein Kind adoptiert, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Diese Form kommt relativ häufig vor, zum Beispiel nach einer anonymen Geburt oder wenn die leiblichen Eltern ihr Kind zur Adoption freigegeben haben.
Auslandsadoption
Manche Paare oder Einzelpersonen entscheiden sich dafür, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Hier gelten besondere internationale Vorschriften, und der Prozess ist meist komplexer – aber auch möglich.
Fremdadoption
Bei dieser Form besteht keine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind. Es entsteht ein völlig neues rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis – die Adoptiveltern übernehmen alle Rechte und Pflichten.
Stiefkindadoption
Diese Form betrifft vor allem Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare: Ein Elternteil möchte das leibliche Kind seines Partners oder seiner Partnerin rechtlich adoptieren. Besonders häufig kommt das bei lesbischen Paaren vor – allerdings ist es oft mit Hürden verbunden. Denn während in einer heterosexuellen Ehe der Ehemann automatisch als Vater gilt (selbst wenn er nicht der biologische Vater ist), muss die nicht-leibliche Mutter in einer lesbischen Beziehung das Kind offiziell adoptieren. Hier braucht es Beratung, Geduld – und oft auch rechtliche Unterstützung. Informationen zu diesem Thema findest du unter anderem beim Verband queere Vielfalt.
Verwandtenadoption
Wenn etwa Großeltern, Tanten oder Onkel ein Kind aus der eigenen Familie adoptieren, spricht man von einer Verwandtenadoption. Auch hier endet das rechtliche Verhältnis zu den leiblichen Eltern, aber das Kind bleibt innerhalb der Familie.
Pflegekindadoption
Eine Adoption durch Pflegeeltern ist grundsätzlich möglich, allerdings stellen die besonderen Bedürfnisse und Lebensumstände von Pflegekindern häufig zusätzliche Anforderungen an alle Beteiligten.
Sukzessivadoption
Ein etwas sperriger Begriff für eine eigentlich einfache Sache: Wenn ein Ehepartner ein Kind adoptiert, das der andere Partner bereits adoptiert hat. Diese Möglichkeit gibt es auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare – allerdings nicht für unverheiratete Paare.
Wer darf adoptieren – und unter welchen Bedingungen?
Ob Inlands- oder Auslandsadoption: Wer ein Kind adoptieren möchte, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen – und bereit sein, sich mit vielen Fragen rund um die eigene Lebenssituation, Beziehung und Erziehungskompetenz auseinanderzusetzen. Hier ein Überblick:
Inlandsadoption
- Du musst voll geschäftsfähig sein – also in der Lage, rechtlich verbindliche Entscheidungen selbst zu treffen.
- Einzelpersonen dürfen ab 25 Jahren adoptieren. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften muss eine Person mindestens 25, die andere mindestens 21 Jahre alt sein.
- Bist du nicht verheiratet, kannst du ein Kind nur als Einzelperson adoptieren – das gilt auch für Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Zusätzlich musst du eine sogenannte Eignungsprüfung durchlaufen, bei der geprüft wird, ob du die emotionale, soziale und finanzielle Stabilität mitbringst, die ein Kind braucht (mehr dazu im Abschnitt „Adoptionsverfahren“).
Auslandsadoption
Die Grundvoraussetzungen sind zunächst ähnlich wie bei einer Inlandsadoption. Aber es kommen noch einige Besonderheiten dazu:
- Bei gleichgeschlechtlichen Paaren kann es komplizierter werden – je nachdem, wie die rechtliche Lage im Herkunftsland des Kindes aussieht. In manchen Ländern ist eine Adoption durch queere Paare nicht möglich.
- Außerdem wird bei einer Auslandsadoption besonders darauf geachtet, ob du in der Lage bist, dich mit der kulturellen und familiären Herkunft des Kindes auseinanderzusetzen. Themen wie Identität, Sprache oder Herkunft spielen hier eine zentrale Rolle – und du solltest bereit sein, diese auch langfristig in den Familienalltag zu integrieren.
Mehr Informationen findest du auf der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.
Adoption als Einzelperson – geht das?
Ja, auch alleinstehende Menschen können ein Kind adoptieren. Zwar gelten dabei oft strengere Anforderungen, doch grundsätzlich steht dieser Weg auch Einzelpersonen offen.
Entscheidend ist, dass du als Einzelperson zeigen kannst: Du bist bereit und in der Lage, einem Kind dauerhaft Sicherheit, Fürsorge und emotionale Stabilität zu bieten. Die Eignungsprüfung achtet hier besonders auf deine persönliche Reife, dein soziales Umfeld, deine finanzielle Absicherung – und darauf, ob du dem Kind die volle Aufmerksamkeit schenken kannst, die es braucht.
Um eine faire Entscheidung zu treffen, gilt: Verheiratete Paare werden nur dann bevorzugt, wenn sie im Vergleich zur alleinstehenden Person als gleichermaßen geeignet gelten.
Etwas einfacher wird das Verfahren, wenn…
- zwischen dir und dem Kind bereits eine längere, vertrauensvolle Beziehung besteht (z. B. als Pflegeperson oder enge Bezugsperson),
- es sich um eine Verwandtenadoption handelt (z. B. Nichte, Neffe, Enkelkind),
- das Kind von den leiblichen Eltern gezielt zur Adoption durch dich freigegeben wurde.
Auch wenn der Weg zur Einzeladoption oft etwas anspruchsvoller ist: Er ist möglich – und kann für das Kind und die adoptierende Person ein liebevoller Neuanfang sein.
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Gleichgeschlechtliche Paare und Adoption – was ist möglich?
Seit 2017 dürfen verheiratete gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland gemeinsam ein Kind adoptieren – ein wichtiger Schritt für Regenbogenfamilien. Für nicht verheiratete Paare gilt allerdings, wie auch bei heterosexuellen Paaren: Eine gemeinsame Adoption ist nicht möglich, das Kind kann dann nur von einer Person allein adoptiert werden.
Trotz rechtlicher Gleichstellung erleben queere Paare im Adoptionsverfahren gelegentlich Unsicherheiten oder Vorurteile – insbesondere im Umgang mit Behörden oder bei der Eignungsprüfung. Hier lohnt es sich, gut informiert und vorbereitet in den Prozess zu starten.
Was gilt für trans und nicht-binäre Personen bei der Adoption?
Rechtlich gesehen steht eine Adoption auch trans* und nicht-binären Personen offen – das Gesetz macht keinen Unterschied in Bezug auf geschlechtliche Identität oder Geschlechtseintrag. Die Voraussetzungen für eine Adoption sind also formal für alle gleich.
In der Praxis berichten Betroffene jedoch immer wieder von Hürden: etwa von Unsicherheiten auf Seiten der Behörden oder diskriminierenden Fragen während der Eignungsprüfung. Hier braucht es oft ein bisschen mehr Durchhaltevermögen – und manchmal auch juristische Unterstützung.
Tipp: Der Bundesverband Trans bietet hilfreiche Informationen und eine ausführliche Broschüre speziell für trans* und nicht-binäre Menschen mit Kinderwunsch oder bestehender Elternschaft. Ein Blick hinein lohnt sich!
Wie kommt ein Kind zur neuen Familie?
In Deutschland wird die Vermittlung von Adoptivkindern durch ein klar geregeltes, staatlich überwachtes Verfahren begleitet. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl des Kindes – nicht der Wunsch der Erwachsenen. Das heißt auch: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuständig für die Adoptionsvermittlung sind folgende Stellen:
Alle diese Stellen arbeiten eng zusammen und begleiten dich durch den gesamten Adoptionsprozess – von der ersten Beratung bis zur möglichen Vermittlung eines Kindes.
Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
Wenn du dich für eine Adoption entscheidest, beginnt ein spannender und manchmal auch herausfordernder Weg. Hier zeigen wir dir, wie der Ablauf bei einer Inlandsadoption typischerweise aussieht:
1. Bewerbung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle
Der erste Schritt ist, dich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle zu melden. Hier gibst du deine Wünsche und Erwartungen an und startest den Prozess. Für die Bewerbung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter können z.B. Geburtsurkunden, eine Heiratsurkunde, Nachweise über Einkommen und Vermögen, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis sowie ein ausführlicher Lebenslauf fallen.
2. Eignungsprüfung
Im nächsten Schritt lernen dich die Fachkräfte der Vermittlungsstelle besser kennen. In Gesprächen wollen sie mehr über deine Lebenssituation, Motivation, Erziehungsvorstellungen und deine Fähigkeit erfahren, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu bieten, zu dem auch der Umgang mit der Herkunft des Kindes gehört. Bestehst du diese Prüfung, geht es weiter.
3. Vorbereitung und Wartezeit
Nach dem positiven Ergebnis wirst du auf die Aufnahme eines Kindes vorbereitet – beispielsweise durch Beratung, Seminare oder Gespräche. Dann beginnt die oft nervenaufreibende Wartezeit, bis du einen Kindervorschlag erhältst. Durchschnittlich liegt die Wartezeit für eine Inlandsadoption bei etwa anderthalb Jahren und für eine Auslandsadoption bei etwas über zwei Jahren.
4. Kindervorschlag und Zusammenführung
Wenn die Vermittlungsstelle dich als passende Familie für ein Kind auswählt, kommt das Kind meist recht zeitnah zu dir nach Hause. Ein aufregender und wichtiger Moment für alle Beteiligten!
5. Adoptionspflegezeit
Nach der Übergabe beginnt die sogenannte Pflegezeit, in der ihr euch als Familie kennenlernen und ein starkes Eltern-Kind-Band aufbauen könnt. Während dieser Zeit bleibt das Jugendamt weiterhin Vormund des Kindes.
6. Der Adoptionsbeschluss
Verläuft die Pflegezeit gut, kannst du die Adoption beim Familiengericht beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Adoption offiziell wird und du rechtlich als Elternteil anerkannt wirst.
7. Begleitung auch nach der Adoption
Deine Vermittlungsstelle steht dir auch nach der Adoption zur Seite – mit Rat und Unterstützung, wenn Fragen oder Herausforderungen auftauchen.
Eine Auslandsadoption verläuft grundsätzlich ähnlich wie eine Inlandsadoption – allerdings ist der Prozess oft etwas komplexer. Denn neben den deutschen Vorgaben müssen auch die Adoptionsgesetze und -regeln im Herkunftsland des Kindes beachtet werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Adoption anschließend in Deutschland rechtlich anerkannt wird.
Mit welchen Kosten solltest du bei einer Adoption rechnen?
Die Kosten für eine Adoption können je nach Verfahren und beteiligten Stellen unterschiedlich ausfallen, sind in Deutschland aber meist überschaubar. Für eine Inlandsadoption über das Jugendamt bewegen sich die Ausgaben laut unterschiedlichen Quellen in der Regel zwischen 250 und 1.200 Euro pro Person. Zu den wichtigsten Kostenpunkten zählen:
- Gerichts-, Notar- und Beglaubigungsgebühren
- Eventuelle Zusatzkosten für Gutachten, Gesundheitszeugnisse oder anwaltliche Unterstützung
Wenn du dich für eine Adoption über eine private Vermittlungsstelle entscheidest, können die Kosten etwas höher ausfallen als beim Jugendamt. Bei einer Auslandsadoption solltest du mit deutlich höheren Ausgaben rechnen: Je nach Herkunftsland können hier zwischen 5.000 und 30.000 Euro anfallen – zum Beispiel für Vermittlungsgebühren, Übersetzungen, Reisen und ausländische Behörden.
So bekommst du einen ersten Überblick, welche finanziellen Aspekte bei einer Adoption auf dich zukommen können.
Welche Unterstützung gibt es für mich nach der Adoption?
Auch als Adoptiveltern stehen dir verschiedene staatliche Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld (abhängig von der Adoptionsform)
Auch für Adoptivkinder besteht Anspruch auf Elterngeld. Dieser beginnt ab dem Tag, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wird (bzw. bei Stiefkindadoption ab der verpflichtenden Beratung) und gilt bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes. Auch der Geschwisterbonus ist möglich. Mehr zu Elterngeld findest du unter anderem in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Elternzeit (abhängig von der Adoptionsform)
Adoptiv- und Pflegeeltern können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen, ebenfalls bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag. Maßgeblich ist der Tag der Aufnahme des Kindes in deinen Haushalt. Bei Stiefkindadoptionen startet die Elternzeit mit der verpflichtenden Beratung. Ohne Sorgerecht brauchst du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Mehr zu Elternzeit findest du unter anderem in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Familienportal.
- Kindergeld
Für Adoptivkinder erhältst du Kindergeld genauso wie für leibliche Kinder – ohne Unterschiede bei den Voraussetzungen oder der Höhe. Mehr Informationen zum Kindergeld findest du auf dem Familienportal.
- Anspruch auf Hebamme (abhängig von der Krankenversicherung des Kindes)
Wenn du ein Baby adoptierst, hast du in der Regel Anspruch auf Hebammenbegleitung, zum Beispiel für Tipps zur Versorgung und Bindung. Kläre am besten mit deiner Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.
Während der Adoptionspflegezeit unterstützt dich deine Adoptionsvermittlungsstelle bei allen Fragen und Anliegen rund um das neue Familienleben.
Wo bekomme ich verlässliche Informationen und Beratung?
Wenn du noch tiefer einsteigen möchtest, empfehlen wir dir das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – dort findest du auch eine hilfreiche Broschüre zum Thema Adoption. Auch die „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter bieten vertiefende Informationen.
Natürlich sind auch die Adoptionsvermittlungsstellen immer ein guter Anlaufpunkt für konkrete Fragen zum Thema Adoption.
Die Entscheidung für eine Adoption ist ein bedeutender Schritt voller Emotionen, Hoffnung und Verantwortung. Nimm dir Zeit, deinen eigenen Weg zu finden und hab Vertrauen, dass er zu etwas Schönem führen kann.
Wir sind für Dich da. Dein Fertilitips-Team 💜