Endlich Unterstützung: Neues Mutterschutzgesetz hilft Betroffenen

Eine blau-rosane Schleife liegt in einer Handfläche und steht symbolisch für die Sichtbarkeit und Unterstützung von Frauen, die eine Fehlgeburt hatten
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Schon im Januar haben wir unsere Hoffnung auf ein neues Mutterschutzgesetz mit euch geteilt. Jetzt ist es endlich Realität – und betroffene Frauen können ab sofort von den neuen Regelungen profitieren.

Was ändert sich mit dem neuen Mutterschutzgesetz?

Seit dem 1. Juni 2025 ist das geänderte Mutterschutzgesetz in Kraft. Dank des engagierten Einsatzes der Initiatorin Natascha Sagorski wird damit eine seit langem bestehende Lücke geschlossen: Erleiden Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, greift nun ein gestaffelter Mutterschutz.

Das Gesetz sieht folgende Schutzfristen vor:

  • 13.–16. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • 17.–19. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Zeit besteht – wie nach einer regulären Geburt – Anspruch auf Mutterschaftsgeld (Lohnersatz) sowie auf besonderen Kündigungsschutz.

Bisher mussten sich Betroffene nach einer Fehlgeburt meist krankschreiben lassen, denn ein gesetzlicher Mutterschutz mit Lohnfortzahlung galt nur, wenn die Schwangerschaft nach der 24. Woche endete. Das führte dazu, dass Frauen, die ihr Kind vor dieser sogenannten Lebensfähigkeitsschwelle verloren, kaum rechtlich abgesichert waren.

Ab jetzt erhalten Betroffene zum Glück nicht nur Zeit zur körperlichen und seelischen Erholung, sondern auch die finanzielle und arbeitsrechtliche Absicherung, die sie brauchen. Damit wird nicht nur ein langjähriges Defizit im Mutterschutzgesetz behoben, sondern auch die Selbstbestimmung von Frauen gestärkt.

Eine Frau mit braunen Haaren schaut nachdenklich aus dem Fenster
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Wer profitiert vom neuen Gesetz?

Der Mutterschutz ist freiwillig: Wer nach einer Fehlgeburt direkt wieder arbeiten möchte, darf das tun – Voraussetzung ist eine formelle Verzichtserklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Die neue Regelung gilt für angestellte Frauen, sozialversicherte Selbstständige sowie für Soldatinnen und Beamtinnen. Keine Anwendung findet sie bislang bei Fehlgeburten vor der 13. Schwangerschaftswoche und bei privat krankenversicherten Selbstständigen.

Was noch kommt: Geplante Erweiterungen beim Mutterschutz

Für die Zukunft sind weitere Verbesserungen geplant: Der Koalitionsvertrag sieht vor, künftig auch privat versicherte Selbstständige in den Mutterschutz einzubeziehen – ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit. Auch andere familienpolitische Vorhaben wie die „Familienstartzeit“ stehen auf der politischen Agenda. Zwar gibt es noch Diskussionen über die Finanzierung, doch eines ist klar: Schritt für Schritt wächst der rechtliche Schutz – und mit ihm die Wertschätzung für die Bedürfnisse von Familien und insbesondere von Frauen in herausfordernden Lebensphasen.

Love-Note

Fertilitips sagt Danke

Ein ganz besonderer Dank gilt Natascha Sagorski. Vor sechs Jahren verlor sie ihr Baby in der 10. Schwangerschaftswoche. Als ihre Ärztin ihr damals sagte, sie könne „ja morgen wieder arbeiten“, war das für sie ein Schock – und der Moment, in dem sie wusste: Das darf so nicht bleiben.

Aus diesem persönlichen Erlebnis wurde eine starke Initiative. Mit einer Online-Petition sammelte sie über 70.000 Unterschriften für einen gerechteren Mutterschutz. Ihr Einsatz fand Gehör – alle großen Parteien im Bundestag unterstützten schließlich den Gesetzesentwurf.

Die neue Rechtslage schenkt vielen Frauen endlich das, was lange fehlte: Zeit zur Erholung, rechtliche Sicherheit und das Gefühl, gesehen zu werden.
Fertilitips freut sich mit allen Betroffenen über diesen wichtigen Fortschritt – und bedankt sich von Herzen bei Natascha Sagorski für ihren Mut, ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz. 💜