Wenn Paare sich ein Kind wünschen, müssen sich diese leider nicht selten auch mit dem Thema Fehlgeburt auseinandersetzen.
Tatsächlich erleiden in jeder Minute 44 Frauen weltweit eine Fehlgeburt. (Zum Thema Fehlgeburten haben wir hier einen gesonderten Artikel Häufige Fragen zum Thema Fehlgeburt | fertilitips.de)
Das eine Fehlgeburt körperlich, aber auch psychisch sehr belastend, ja oftmals sogar traumatisch sein kann, müssen wir an dieser Stelle vermutlich nicht erwähnen.
Das Mutterschutzgesetz (§ 1 MuSchG - Einzelnorm) berücksichtigte diese Tatsache bisher leider nicht. Bisher!
Aktuell steht Frauen nach einer Fehlgeburt, also einer Geburt bei der das Baby keine Lebensmerkmale gezeigt hat, bei einem Körpergewicht von weniger als 500 Gramm, und bei einer Geburt, die vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu.
Das bedeutet de facto, dass betroffene Frauen die den Verlust eines Babys zu beklagen und betrauern hatten, gesetzlich keinerlei Schutz bezüglich ihrer Körperlichen und Seelischen Verfassung erfahren haben. Grundsätzlich sollten Betroffene also direkt im Anschluss an ein derart einschneidendes Erlebnis wieder am Arbeitsleben teilnehmen.